Rauchmelderpflicht EinbaupflichtSeitdem 01.01.2016 gilt in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Wo muss ein Rauchwarnmelder eingebaut sein?In allen ◾ Schlafräume und ◾ Kinderzimmern sowie ◾ Flure muss mindestens einen Rauchwarnmelder installiert sein. Als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer.Wer ist Verantwortlich?Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Für Betriebsbereitschaft ist der Besitzer, bei Mietwohnungen der Mieder.Mehr dazu